Honorar
Die Kosten für meine Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und sind somit privat zu tragen.
Mit Paaren, Familien und Menschen in freundschaftlichen Beziehungen arbeite ich pro Sitzung 90 Minuten, mit Einzelpersonen in der Regel 60 Minuten, wobei auch hier 90 Minuten möglich und manchmal sinnvoll sind.
Das Honorar beträgt:
Einzeltherapie:
60 Minuten 100 €
90 Minuten 150 €
Paar- und Familientherapie und Freundschaftberatung:
90 Minuten 160 €
Ich halte ein kleines Kontingent für reduzierte Beträge vor.
Für Menschen, die Ihre Selbsterfahrung im Rahmen ihrer Ausbildung in Systemischer Therapie/Beratung bei mir absolvieren, orientiert sich das Honorar an den Empfehlungen des Ausbildungsinstitutes.
Für die in Anspruch genommenen Leistungen erhalten Sie eine Rechnung. Ggf. können Sie das Honorar für die Therapie im Rahmen von §33 EstG als „Außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art“ steuerlich geltend machen.
Für die erste Sitzung bitte ich Sie das Honorar in bar mitzubringen.
Später können Sie dann gern bar nach der Sitzung zahlen oder innerhalb von 2 Wochen überweisen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte zeitnah Bescheid. Bei einer Absage von weniger als 48 Stunden vor dem Termin ist ein Ausfallhonorar zu leisten, das im Behandlungsvertrag vereinbart ist.
Ich möchte Sie noch auf einige Vorteile einer selbstfinanzierten Therapie aufmerksam machen:
- in der Regel gibt es keine langen Wartezeiten
- die Eigenfinanzierung kann die Motivation erhöhen, an den Themen im Alltag engagiert zu arbeiten, sodass sich möglicherweise der gesamte Entwicklungsprozess verkürzt
- für die Finanzierung einer Psychotherapie durch Krankenkassen benötigt es eine Diagnose – dies kann für Menschen in bestimmten Berufen (z.B. Beamte, Juristen, Ärzte) Nachteile bedeuten
- die gesetzlichen Krankenversicherungen sind bei einer externen Gesundheitsprüfung verpflichtet, Auskunft über bestehende Diagnosen zu geben – dies kann sich für den Abschluss bestimmter Versicherungen (z.B. für Berufsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit, private Krankenversicherungen sowie Lebensversicherungen) nachteilig auswirken, z.B. in Form höherer Risikozuschläge; bei privat finanzierten Psychotherapien sind Sie nicht verpflichtet, Angaben darüber zu machen